Sicherheit beim Begehen von Schächten und Kanälen:
Warum Betreiber heute genauer hinschauen müssen
Arbeiten in Schächten und Kanälen gehören nach wie vor zu den gefährlichsten Tätigkeiten innerhalb der Abwasserwirtschaft. Trotz klar definierter Vorschriften und technischer Regelwerke kommt es regelmäßig zu schweren und auch tödlichen Unfällen. Allein die Ereignisse der letzten Jahre zeigen, wie hoch das Risiko ist: 2014 starben in Deutschland zwei Beschäftigte an einer Methanvergiftung, obwohl ein Messgerät vorhanden war, jedoch nicht genutzt wurde. 2017 forderte ein Kanaleinsturz einen Toten und drei Verletzte. 2021 kam es in Österreich zu schweren chemischen Verätzungen, 2023 in Italien zu vier Todesfällen durch Schwefelwasserstoff, und 2023 verloren in Deutschland drei Menschen ihr Leben beim Schachteinstieg (Quelle: DWA KA Betriebsinfo 04/2025).
Diese Unfälle haben eines gemeinsam: Sie wären mit fachgerechter Vorbereitung, geeigneter Ausrüstung und klar definierten Abläufen vermeidbar gewesen.
Zwischen „haben wir schon immer so gemacht“ und echter Arbeitssicherheit
Während meiner Arbeit in zahlreichen hessischen Kläranlagen konnte ich oft schon bei der Anfahrt zur Anlage erahnen, wie es um die Arbeitssicherheit steht – beispielsweise, wenn das Zufahrtstor weit offenstand, obwohl dies gegen grundlegende Sicherheitsprinzipien verstößt.
Ähnliche Muster zeigten sich beim Umgang mit Gaswarngeräten, PSA gegen Absturz oder organisatorischen Maßnahmen: Es gibt hervorragend aufgestellte Betriebe, aber ebenso Einrichtungen mit erheblichen Defiziten und einige, die sich dazwischen bewegen.
Die Ursachen sind vielfältig:
Überlastete Betriebsleiter, fehlende Fachkräfte, zusätzliche Aufgaben, kaum Zeit für regelmäßige Übungen und eine Vielzahl an Vorschriften, die in der Praxis kaum jemand vollständig überblickt. Genau diese Realität erzeugt Unsicherheit – auch bei erfahrenen Abwassermeistern.
Ein konkreter Fall aus dem Main-Kinzig-Kreis bleibt mir besonders in Erinnerung: Ein verantwortlicher Betriebsleiter kannte seine Pflichten bis ins Detail, fand jedoch nirgends Antworten, die ihm das Gefühl gaben, tatsächlich rechtssicher zu handeln bzw. Trainingsmaßnahmen zu buchen, die allen Anforderungen entsprechen. Erst durch eine Vor- Ort-Analyse und eine ganzheitliche Betrachtung konnten wir gemeinsam eine Lösung erarbeiten, die sowohl praktisch umsetzbar ist als auch alle relevanten Anforderungen erfüllt.
Mit dem speziell erarbeiteten Schulungskonzept können wir nun vor allem die Vorgaben der Unfallkasse Hessen mit 20 Unterrichtseinheiten (UE) zum Thema „Atemschutz“ erfüllen.
Gefährliche Arbeiten benötigen Verantwortungsbewusstsein, Routine – und Praxis
Das Begehen von Schächten und Kanälen ist kein Alltagsvorgang. Es gleicht in seiner Risikostruktur eher einem Feuerwehreinsatz im ehrenamtlichen Sektor: selten, aber gefährlich, technisch anspruchsvoll und potenziell lebensbedrohlich. Wenn es darauf ankommt, muss jeder Handgriff sitzen – ohne Diskussion, ohne Improvisation.
Genau hier zeigt sich das Problem:
In vielen Betrieben fehlen Übung, klare Prozesse und herstellerunabhängige, praxisorientierte Schulung. Geräte sind zwar vorhanden, aber nicht gewartet. PSA ist angeschafft, wird jedoch falsch benutzt oder nur teilweise eingesetzt. Messgeräte sind verfügbar, werden jedoch nicht
richtig bedient oder gar ignoriert.
Rechtssicherheit entsteht nur durch Wissen, Dokumentation und gelebte Praxis
Für alle Verantwortlichen – Betriebsleiter, Abwassermeister, Sicherheitsingenieure und technische Führungskräfte – gelten strenge gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben. Zu den wichtigsten zählen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Regel 113-004 – Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen
- DGUV Regel 103-003 – Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen
- DGUV Regel 103-602 – Branche Abwasserentsorgung
- DGUV Regel 112-198 – Benutzung von PSA gegen Absturz
- DGUV Regel 112-190 – Benutzung von Atemschutz
- DGUV Information 213-056 und 213-057 – Gaswarngeräte: Einsatz und Betrieb
- TRBS – Technische Regeln für Betriebssicherheit
- TRGS 900 – Grenzwerte gefährlicher Stoffe
- Vorgaben der Unfallkasse Hessen (UKH)
Diese Vorschriften verlangen unter anderem:
- Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsanweisungen
- regelmäßige UnterweisungenFunktionsprüfungen und Kalibrierungen
- dokumentierte Befähigungen
- geeignete PSA
- geeignete organisatorische Maßnahmen
In der Praxis führt jedoch gerade die Fülle an Regelwerken dazu, dass Betreiber unsicher werden – und genau hier beginnt unser Ansatz.
Ganzheitliche Lösung: Sicherheit auf Ihrer Kläranlage
Auf Grundlage unserer Einsätze in vielen hessischen Kläranlagen haben wir ein praxisorientiertes Konzept entwickelt, das speziell auf die Bedürfnisse der Abwasserwirtschaft zugeschnitten ist – insbesondere für Betriebe in Hessen.
1. Vor-Ort-Analyse direkt am Schacht
- Wir kommen zu Ihnen und sprechen bereits im Vorfeld über Ihren Arbeitsschutz und berichten über vergleichbare Betriebsstätten.
- Bewertung vorhandener PSA und Gaswarntechnik
- Überprüfung von Dokumentation, Prüffristen, Unterweisungsstand
- Klärung betrieblicher Besonderheiten
- Austausch zu typischen Fehlerquellen anderer Anlagen
2. Schulungen von Praktikern für Praktiker (herstellerunabhängig)
- Unterwiesene Person für tragbare Gaswarntechnik
- Fachkunde zum Freimessen
- PSA gegen Absturz
- Atemschutz (nach DGUV-Regelwerk)
- Brandschutz & Erste Hilfe
- Notfallabläufe & Übungen
- Schulung direkt vor Ort – nach Ihren Bedürfnissen
3. Bewährte Produkte mit zuverlässigem Service
- Tragbare Mehrgasmessgeräte
- Auffanggurte, Höhensicherungsgeräte
- Atemschutzgeräte, Fluchtretter
- Persönliche Schutzausrüstung vom Helm bis zur ex-geschützten Arbeitsleuchte
- Service und Wartung aller Produkte
- Modulare Ausführung für den Einsatz vor Ort
Durch diese Kombination können Betreiber nachweislich ihre rechtlichen Pflichten erfüllen
und erreichen gleichzeitig ein deutlich höheres Sicherheitsniveau im Arbeitsalltag.
Fazit: Sicherheit ist kein Kostenfaktor – sondern schützt Leben und Verantwortung
Arbeiten in Schächten und Kanälen werden immer ein Risikofeld bleiben. Doch mit klaren
Prozessen, guter Vorbereitung und qualifizierter Ausrüstung lassen sich Unfälle verhindern.
Unsere Erfahrungen aus vielen Kläranlagen zeigen:
Mit einer praxisnahen, ganzheitlichen Lösung können Betriebe sowohl Mitarbeiter schützen
als auch ihre eigene Verantwortung rechtssicher erfüllen.
Interesse an einer Vor-Ort-Analyse?
Für Kläranlagen bieten wir eine unverbindliche Vor-Ort-Begehung an – inklusive
Überprüfung Ihrer aktuellen Sicherheitsorganisation.
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, Ihre Anlage sicher und rechtssicher aufzustellen.
Linsengericht, 17.11.2025
Sascha Uffelmann